Organisation

Es folgen ein paar Infos für einen reibungslosen Therapieablauf

  • Eine physiotherapeutische Behandlung durch uns ist nur möglich mit einer aktuellen Heilmittelverordnung oder einem Privatrezept.
  • Bei gesetzlich Versicherten muss die Behandlung innerhalb von 4 Wochen ab Ausstellungsdatum begonnen werden. Ist Ihre Verordnung älter als 4 Wochen, können wir diese nicht annehmen, da wir die Leistung von der Krankenkasse nicht vergütet bekommen.
  • Massagen sind als Selbstzahlerleistung möglich, jedoch sind diese Aufgrund der begrenzten Kapazitäten den medizinisch indizierten Therapien untergeordnet.

Ablauf vor Ort:

  1. Bitte erscheinen Sie zu Ihrem ersten Termin mindestens 10 Minuten früher damit die bürokratischen Angelegenheiten (Einwilligung in Datenschutz & Ausfallgebühr, sowie Verrichtung der Zuzahlung) vor dem Termin mit der Rezeption erledigt werden können.
  2. Bitte bringen Sie ein großes und ein kleines Handtuch mit. Dieses können Sie bei Bedarf auch für die Dauer der Therapie bei uns in der Praxis lagern.
  3. Wenn Sie aktuelle Unterlagen zu Ihrer Grunderkrankung/Diagnose haben, bringen Sie diese gern mit (z.B. MRT Bericht, OP -Bericht, etc…)
  4. Bei unserem ersten Therapietermin führen wir einen aktuellen Befund durch und starten dann mit der Therapie.
  5. Bitte ziehen Sie Ihre Schuhe im Wartezimmer vor dem Betreten der Therapieräume aus.

Zuzahlung  

Bei Heilmitteln – worunter die Physiotherapie fällt - müssen Patienten zehn Prozent der Kosten selbst tragen.  
Hinzu kommen zehn Euro pro Rezept.  
Die Zuzahlung ist bei Antritt der Behandlung in Bar fällig.
Eine Kartenzahlung ist noch nicht möglich.

Bei Patienten unter 18 Jahren, bei Patienten die von der Zuzahlung befreit sind, bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG) sowie bei Privatverordnungen sind keine Zuzahlungen zu leisten.

Ausfallgebühr

Jeder Patient muss vor Behandlungsbeginn schriftlich einwilligen, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termin in Höhe des Kassensatzes dem Patienten privat in Rechnung gestellt werden.  
Eine rechtzeitige Absage muss 24 std. telefonisch vor dem Termin erfolgen, was ebenfalls auf dem Anrufbeantworter möglich ist.  
Absagen per E-mail sind nicht möglich.  
In Fällen von Krankheit oder Krankenhausaufenthalt bitten wir um einen entsprechenden schriftlichen Nachweis.

Privatrezept + Beihilfeberechtigte Personen

Patienten mit Privatrezept sowie Beihilfeberechtigte müssen vor Behandlungsbeginn schriftlich unseren Privatpreisen zustimmen.